Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
20.12.2017
04.12.2017
Vögel im Winter richtig füttern
Der Chef der Wildtierstation Hamburg/Schleswig-Holstein, Christian Erdmann, hat dafür plädiert, Wildtiere den Winter über zu füttern. Das werde in Städten immer wichtiger, weil dort die Gärten zunehmend mit „pflegeleichten“ exotischen Gewächsen bepflanzt würden. „Mit einem Lorbeerstrauch können unsere Vögel jedoch wenig anfangen.“ Aber auch fern der Großstädte werde es für die Tiere immer schwieriger, Futter zu finden. „Maisfelder und grüne Wiesen machen keinen Singvogel satt.“ Tierfreunde sollten am besten sofort mit dem Füttern beginnen, um die Tiere an die Futterquelle zu gewöhnen.
18.11.2017
Generalpachtvertrag
Kieler Ratsversammlung stimmt Vergleich zu
Die Kieler Nachrichten berichten heute:
Nach dem Finanzausschuss hat auch die Ratsversammlung wie erwartet dem Vergleich zwischen Stadt und Kleingärtner-Verband zugestimmt. Damit wird der jahrelange Streit um ausstehende Pachtzahlungen beigelegt. SPD, Grüne, SSW und Linke begrüßten die Einigung, die ab 1. Januar 2018 eine Pachterhöhung von 13 auf 21 Cent pro Quadratmeter vorsieht und 430 000 Euro der Pachtschulden von fast 670 000 Euro erlässt. Der Verband (10 000 Mitglieder) hatte die Höhe immer bestritten.
Vor der Abstimmung gab es heftige Vorwürfe gegen die Verbandsspitze. Man habe das Vertrauen in sie verloren, erklärten CDU und FDP. Sie lehnten den „schlechten Vergleich“ ab.
Anmerkung des Vorstandes:
Für die Vorwürfe von CDU und FDP gegen
Vor der Abstimmung gab es heftige Vorwürfe gegen die Verbandsspitze. Man habe das Vertrauen in sie verloren, erklärten CDU und FDP. Sie lehnten den „schlechten Vergleich“ ab.
Anmerkung des Vorstandes:
Für die Vorwürfe von CDU und FDP gegen
die Verbandsspitze haben wir kein Verständnis!!!
Die SPD Ratsfraktion schreibt dazu:
Gute Grundlage für Zusammenarbeit im Kleingartenwesen: Vergleich ermöglicht Sicherheit für Pächterinnen und Pächter
Die Verwaltung hat der Ratsversammlung am 16. November die Zustimmung zu einem Vergleich im Rechtsstreit zwischen Landeshauptstadt Kiel und Kreisverband der Kleingärtner e. V. vorgeschlagen.
Aus unserer Sicht ist die außergerichtliche Einigung zwischen Kleingartenverband und Stadt ein positiver Schritt für die zukünftige Zusammenarbeit zur Verwaltung unserer Kleingartenanlagen. Wir danken dem Oberbürgermeister für sein erfolgreiches Engagement in dem Verfahren. Wir begrüßen die Ruhe, die der Vergleich dem Kleingartenwesen bringen kann. Wir betonen, wie wichtig der Vergleich für das Kieler Kleingartenwesen sei. Die vielen engagierten Kleingärtnerinnen und Kleingärtner bekommen nun Sicherheit über die Aufgabenteilung zwischen Pächterinnen und Pächtern, Kleingartenvereinen, Kleingartenverband und Stadt. Es ist auch klar, dass wir über das Ergebnis eines Mediationsverfahrens beraten haben, das nicht aufgeschnürt werden kann, ohne die gewonnene Sicherheit und das gewonnene Vertrauen zu gefährden. Der Kreisverband der Kleingärtner muss zusammen mit der Stadt nun die Verwaltung der Kleingärten neu ordnen. Dafür gibt der Vergleich die richtige Richtung vor und gibt Sicherheit für alle Seiten. Wir unterstützen daher ausdrücklich den Kurs des Oberbürgermeisters und freuen uns, dass der Vorschlag in der Ratsversammlung eine Mehrheit gefunden hat.
Rüdiger Karschau
Kleingartenpolitischer Sprecher
Die SPD Ratsfraktion schreibt dazu:
Gute Grundlage für Zusammenarbeit im Kleingartenwesen: Vergleich ermöglicht Sicherheit für Pächterinnen und Pächter
Die Verwaltung hat der Ratsversammlung am 16. November die Zustimmung zu einem Vergleich im Rechtsstreit zwischen Landeshauptstadt Kiel und Kreisverband der Kleingärtner e. V. vorgeschlagen.
Aus unserer Sicht ist die außergerichtliche Einigung zwischen Kleingartenverband und Stadt ein positiver Schritt für die zukünftige Zusammenarbeit zur Verwaltung unserer Kleingartenanlagen. Wir danken dem Oberbürgermeister für sein erfolgreiches Engagement in dem Verfahren. Wir begrüßen die Ruhe, die der Vergleich dem Kleingartenwesen bringen kann. Wir betonen, wie wichtig der Vergleich für das Kieler Kleingartenwesen sei. Die vielen engagierten Kleingärtnerinnen und Kleingärtner bekommen nun Sicherheit über die Aufgabenteilung zwischen Pächterinnen und Pächtern, Kleingartenvereinen, Kleingartenverband und Stadt. Es ist auch klar, dass wir über das Ergebnis eines Mediationsverfahrens beraten haben, das nicht aufgeschnürt werden kann, ohne die gewonnene Sicherheit und das gewonnene Vertrauen zu gefährden. Der Kreisverband der Kleingärtner muss zusammen mit der Stadt nun die Verwaltung der Kleingärten neu ordnen. Dafür gibt der Vergleich die richtige Richtung vor und gibt Sicherheit für alle Seiten. Wir unterstützen daher ausdrücklich den Kurs des Oberbürgermeisters und freuen uns, dass der Vorschlag in der Ratsversammlung eine Mehrheit gefunden hat.
Rüdiger Karschau
Kleingartenpolitischer Sprecher
17.11.2017
Ortsbegehung Nixenweg am 20.11.2017
Gewerbegebiet Schießstandkoppel?
Die Kieler Nachrichten vom 16.11.2017 unter Kieler Umland:
Altenholz sucht neue Gebiete
Altenholz. Der Bauausschuss Altenholz hat sich dafür ausgesprochen, die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Ortsteil Knoop zu prüfen. Allerdings geht es nur um die kleine Lösung auf der gemeindeeigenen Fläche an der Oskar-Kusch-Straße. Dort befinden sich unter anderem Pachtgärten.
Schon in der Einwohnerfragestunde war ein mögliches Gewerbegebiet „am Kanal“ Thema. Altenholz interessiert sich neben der etwa 3,8 Hektar großen eigenen Fläche auch für das ehemalige Schießplatzgelände, das etwa 23,6 Hektar groß und derzeit an einen Landwirt verpachtet ist. Das Gelände gehört dem Bund, Altenholz hat ein Vorkaufsrecht. Ein Einwohner zeigte sich „ziemlich erschüttert“ über diese Idee: „Warum wollen sie wichtiges Grünland vernichten, ein Kleingartengelände kaputt machen?“
Bürgermeister Carlo Ehrich (SPD) erklärte, die Gemeinde habe „keinen Quadratmeter mehr an Gewerbefläche frei“. Doch Gewerbesteuer- Einnahmen könnten helfen, den Haushalt auszugleichen. Im Kleingartengelände würden einige Parzellen bewirtschaftet, andere nicht: Das Gelände ist sehr feucht.
Es sei ihm unangenehm, jetzt öffentlich über das Thema zu sprechen, nachdem es nur einmal kurz Kontakt zum Vorsitzenden gab, den er seither nicht erreicht habe. Eine Einwohnerin wies zudem darauf hin, dass das Kieler Gewerbegebiet an der Boelckestraße den Altenholzer Plänen Konkurrenz machen könnte.
Grundsätzlich, erklärte der Bauausschussvorsitzende Gerhard Hirschfeld (AWG), handele es sich insgesamt um ein „relativ problembeladenes Gebiet“. Der Bürgermeister bestätigte, dass man durch die Untere Naturschutzbehörde dafür sensibilisiert sei: Es gebe dort Naturwald, Biotope, womöglich geschützte Libellen. ker
03.11.2017
Noch ein Vergleich
Räumung einer Kleingartenparzelle
Vor dem Amtsgericht Kiel wurde im VerfahrenKleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V.
gegen
Nils Willert
wegen Räumung einer Kleingartenparzelle auf der Fliegerhorstkoppel
am 06.10.2017 ein Vergleich geschlossen:
"Der Beklagte verpflichtet sich, die Kleingartenparzelle auf dem Gelände des klagenden Vereins... im ordnungsgemäßen Zustand unter Beibehaltung der Laube spätestens bis zum 30.04.2018 zu räumen und an den Kläger herauszugeben..."
12.10.2017
Vergleich zugestimmt
Bei der Fortsetzung
der außerordentlichen Mitgliederversammlung
des Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V.
am 11.10.2017 wurde dem Vergleich zwischen der LHStadt Kiel und den Kreisverband mit Mehrheit, gegen drei Vereine, zugestimmt.
Damit steht einer Fortführung des Generalpachtvertrages von 2013, durch die Kieler Kleingärtner, nichts mehr im Wege.
der außerordentlichen Mitgliederversammlung
des Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V.
am 11.10.2017 wurde dem Vergleich zwischen der LHStadt Kiel und den Kreisverband mit Mehrheit, gegen drei Vereine, zugestimmt.
Damit steht einer Fortführung des Generalpachtvertrages von 2013, durch die Kieler Kleingärtner, nichts mehr im Wege.
01.10.2017
Einigung in Sicht!?
06.09.2017
Brandschutz und Verkehrssicherung
Nach dem Brand einer Gartenlaube auf der Fliegerhorstkoppel
wurde der Vorstand des Vereins von der Stadt Kiel, Polizei und Feuerwehr eindringlich aufgefordert
alle Mitglieder erneut auf die Gartenordnung und die darin festgelegten Regelungen zu Feuerstätten (GO 3.8 und 3.9) und Heckenschnitt (5.1 und 5.2) hinzuweisen.
Sie sind aus Brandschutz- und Verkehrssicherungsgründen unbedingt einzuhalten.
Wer Feuerstätten betreibt muß mit einer Anzeige rechnen.
Wenn Hecken nicht auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden, wird dies kostenpflichtig (10,- bis 15,- €/per Meter ohne Entsorgung) durch die Stadt veranlasst.
Siehe hier:
Gartenordnung
19.08.2017
01.08.2017
10.06.2017
02.06.2017
Überprüfung Entwässerung Nixenwegkoppel 30.05.2017
Schacht 2 Garten Schilling |
Schacht 3 Garten Denker |
Schacht 4 Nixenweg |
Schacht 4 Nixenweg abgesperrt |
Schacht 5 Nixenweg |
01.06.2017
Grundsätzliche Regelungen für Kleingärtner/-innen
Zu Beginn der Gartensaison weist der Vorstand noch einmal ausdrücklich auf ein paar wichtige Punkte hin, die von den Kleingärtnern/-innen zu beachten sind:
- Vom 1. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten.
- An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe im Garten. Jegliche Bauarbeiten, Rasenmähen usw. sind untersagt.
- Das Befahren von Gartenwegen ist nur freitags von 8 bis 18 Uhr für schwere Transporte erlaubt. Voraussetzung ist die witterungsbedingte Befahrbarkeit.
- Vom 16. März bis 14. Oktober ist das Verbrennen von Grünschnitt nicht erlaubt.
- Kompostierung von pflanzlichen Abfällen sollte immer Vorrang haben.
- Feste Feuerstellen in Lauben müssen umgehend entfernt werden.
- Hecken dürfen nur vom 1. Oktober bis zum 15. März auf den Stock gesetzt werden.
- Tierhaltung im Kleingarten ist nicht mehr erlaubt.
- Unrat- oder Müllablagerungen in Knicks, Randbereichen, an Waldrändern, auf Gartenwegen oder gar im Garten werden durch das Umweltamt der Stadt geahndet.
- Transportabele Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einer Grundfläche von max. 5 qm und einer maximalen Füllhöhe von 50 cm sind nur während der Sommerzeit erlaubt.
- Vor Errichtung von Baulichkeiten jeder Art ist die Genehmigung des Vereinsvorstandes verbunden mit einem Bauantrag einzuholen.
05.05.2017
28.04.2017
23.04.2017
08.04.2017
02.04.2017
„Evangelische Pfadfinderschaft Jona Holtenau“
Die ev. Kirchengemeinde Holtenau hat einen Pfadfinder-Stamm mit dem Namen "Jona" gegründet.
"Jona" ist jetzt Mitglied im Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. geworden und hat eine Parzelle auf der Fliegerhorstkoppel übernommen. Hier sollen sich die Kinder und Jugendlichen mit der Natur vertraut machen und lernen verantwortungsvoll mit ihr umzugehen. Dazu gehört u. a. ein Zelt aufbauen, Feuer machen, zusammen kochen, oder üben und erleben anderer Pfadfindertechniken. Im Zentrum steht hier das Prinzip des „learning-by-doing“, also das Lernen durch Handeln.
Darüber freuen sich die Kleingärtner und heißen die Pfadfinder herzlich willkommen.
Auf gute Nachbarschaft!
Weitere Informationen unter:
Pfadfinder Holtenau
Gemeindepfadfinder
29.03.2017
06.03.2017
27.02.2017
24.02.2017
SPD Ratsfraktion will den Flughafen erhalten
Verkehrslandeplatz Holtenau dauerhaft erhalten –
Für Gewerbe, Wohnen und Arbeitsplätze!
Die Ratsversammlung hat sich am 16. Februar mit großer Mehrheit noch einmal für den dauerhaften Erhalt des Flughafens Holtenau ausgesprochen und damit die geltende Beschlusslage bekräftigt. Mit einem Änderungsantrag zum ursprünglichen Beschlusstext haben wir die Bedeutung des Flughafens für Arbeitsplätze und die schon laufende Entwicklung von Gewerbe im Norden und Wohnungsbau im Süden des Areals klargestellt.
Klar ist: Das Gelände in Holtenau kann wirtschaftlich und mit Wohnungen entwickelt werden, ohne den Flugbetrieb aufzugeben. Südlich der Boelckestraße im Norden des Flughafengeländes soll ein Gewerbegebiet entstehen, das nicht auf flugaffines Gewerbe beschränkt ist. Die Ratsversammlung hat dafür mit der Zustimmung zur Verwaltungsvorlage den Startschuss zum Bauleitverfahren gegeben. Außerdem können im Süden des Geländes mittelfristig mindestens 200 Wohnungen entstehen. Wir haben die Verwaltung beauftragt, auch die Planungen dazu noch in diesem Jahr voranzutreiben.
Die Entscheidung ist richtig, da sie den dauerhaften Erhalt des Flughafens und seiner Arbeitsplätze sicherstellt. Die Ratsversammlung bekennt sich weiterhin: Zum Kieler Flughafen, zum Erhalt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit gegen die Schließung. Wir sind sicher, damit auch die große Mehrheit der Kielerinnen und Kieler hinter uns zu haben.
Özlem Ünsal Peter A. Kokocinski
Wirtschaftspolitische Sprecherin Sprecher für Arbeit und berufliche Bildung
20.02.2017
03.02.2017
05.01.2017
Winterpause der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle bleibt bis zum 19. Januar 2017 geschlossen.
Ab 26. Januar finden die Sprechstunden regelmäßig donnerstags von 18 - 20 Uhr statt.
ab Donnerstag, 05. Januar 2017 um 18 Uhr im Vereinsheim statt.
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