01.06.2017

Grundsätzliche Regelungen für Kleingärtner/-innen


Zu Beginn der Gartensaison weist der Vorstand noch einmal ausdrücklich auf ein paar wichtige Punkte hin, die von den Kleingärtnern/-innen zu beachten sind:

  • Vom 1. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe   von 13 bis 15 Uhr einzuhalten. 
  • An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe im Garten.   Jegliche Bauarbeiten, Rasenmähen usw. sind untersagt.
  • Das Befahren von Gartenwegen ist nur freitags von 8 bis 18 Uhr für schwere Transporte erlaubt. Voraussetzung ist die witterungsbedingte Befahrbarkeit. 
  • Vom 16. März bis 14. Oktober ist das Verbrennen von Grünschnitt nicht erlaubt.
  • Kompostierung von pflanzlichen Abfällen sollte immer Vorrang haben.
  • Feste Feuerstellen in Lauben müssen umgehend entfernt werden.
  • Hecken dürfen nur vom 1. Oktober bis zum 15. März auf den Stock gesetzt werden.
  • Tierhaltung im Kleingarten ist nicht mehr erlaubt.
  • Unrat- oder Müllablagerungen in Knicks, Randbereichen, an Waldrändern, auf Gartenwegen oder gar im Garten werden durch das Umweltamt der Stadt geahndet.
  • Transportabele Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einer Grundfläche von max. 5 qm und einer maximalen Füllhöhe von 50 cm sind nur während der Sommerzeit erlaubt.
  • Vor Errichtung von Baulichkeiten jeder Art ist die Genehmigung des Vereinsvorstandes verbunden mit einem Bauantrag einzuholen. 

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