Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
23.11.2016
19.11.2016
Kleingartenentwicklungskonzept beschlossen
Die Landeshauptstadt Kiel hat in der Ratsversammlung am 17. November 2016
ein Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) beschlossen.
Es wird als Planungs- und Steuerungskonzept
zur künftigen Entwicklung
der Kieler Kleingärten,
des Grüngürtels
wie auch für das
urbane Gärtnern
die Grundlage bilden.
Die Drucksache - 0846/2016 finden sie hier: Ratsinfo
Und hier der Artikel aus den "KN" vom 19.11.2016 dazu:
13.11.2016
Gemeinschaftsarbeit
02.11.2016
31.10.2016
Koppelversammlungen 2016
18.10.2016
Verbrennen?
Das Verbrennen von getrocknetem Grünschnitt ist in der Zeit vom 15.10. bis 15.03. eines jeden Jahres und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zulässig. Beeinträchtigungen Dritter sind zu vermeiden. Das Verbrennen anderer Materialien ist verboten.
So Nicht! |
Kompostierung und Entsorgung hat Vorrang
Kompostierung
Kompostierbare Pflanzenabfälle sind im KG fachgerecht zu kompostieren. Der Kompostplatz ist mit einem Mindestabstand von 1,00 m zur Nachbargrenze anzulegen. Ausnahmen sind mit schriftlicher Zustimmung des Vorstandes und des Nachbarn zulässig. Gemeinschaftskompostanlagen innerhalb der KGA werden empfohlen.
Das Anlegen von Kompostgruben ist nicht statthaft.
Zur Eindämmung von Pflanzenkrankheiten ist der wirksamen Isolierung infektiösen Pflanzenmaterials besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Infizierte Pflanzenteile sind über den Hausmüll zu entsorgen.
Entsorgung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung nicht kompostierbarer Abfälle ist der Kleingartenpächter selbst verantwortlich. Solche Abfälle sind, sofern keine Entsorgungsmöglichkeiten in der KGA vorhanden sind, außerhalb der KGA entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften und kommunalen Regelungen zu entsorgen.
An die KGA angrenzende (Grün-) Flächen dürfen nicht durch Gartenabfälle, Grünschnitt, Bauschutt u.a. verunreinigt werden. Eine Nutzung dieser Flächen ist grundsätzlich untersagt.
Sickergruben sind verboten, Spülmaschinen und Waschmaschinen dürfen im Kleingarten nicht installiert und betrieben werden. Die Entsorgung tierischer und menschlicher Fäkalien durch Kompostierung ist zulässig. Unzulässig ist es, menschliche Fäkalien in undichten Behältnissen zu sammeln, versickern zu lassen und unmittelbar an Anpflanzungen auszubringen. Es sind bevorzugt Bio-Toiletten zu verwenden. Die Nutzung von Chemietoiletten im Kleingarten ist nicht gestattet (chemische Zusätze sind Sondermüll).
Es ist verboten, Bauschutt, Schrott, Kunststoffe, Asbest u. ä. Materialien sowie nicht kompostierbare Abfälle im KG zu vergraben.
weitere Infos unter:
Umweltwegweiser LHStadt Kiel
01.09.2016
17.08.2016
13.08.2016
13.07.2016
Sommerpause
Am 14. Juli 2016
hat die Geschäftsstelle zum letzten Mal vor der
Sommerpause
von 18 - 20 Uhr
geöffnet.
Bei Fragen, Anregungen und Problemen wenden Sie sich vertrauensvoll an den/die Koppelobmann/-frau.
In dringenden Fällen versuchen Sie den Vorstand zu erreichen.
In dringenden Fällen versuchen Sie den Vorstand zu erreichen.
15. Juli - 24. August 2016
SOMMERPAUSE
Die Geschäftsstelle bleibt während dieser Zeit geschlossen!
. . .
Was wäre ein Sommer ohne Bienen?
Hier ein Hinweis auf ein interessantes Projekt:
16.06.2016
Bundeswettbewerb: Kleingärten in der Stadt
Bundesumwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks hat gemeinsam mit dem BDG den Startschuss für den Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ 2018 gegeben – Deutschlands wichtigstem Ideenwettbewerb zur urbanen Gartenkultur. Nach einem zweistufigen Verfahren auf Landes- und Bundesebene treten die Sieger 2018 zum Finale an.11.05.2016
Gestern Abend war der Vorstand des Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau und weitere Vorstände von Kleingärtnervereinen aus dem Kieler Norden zu einem Informationsgespräch mit der Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel eingeladen.
Das Thema Weiterentwicklung des Kleingartenwesens in Kiel stand auf der Tagesordnung.
Von der Verwaltung wurden die Vertragsverhältnisse zwischen der LHStadt Kiel und dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V. erläutert.
Schwerpunk war der Generalpachtvertrag allgemein und der Kieler Dienstleistungsvertrag (DLV).
Die LHStadt Kiel plant den DLV Ende 2016 zu beenden wegen Schwierigkeiten der laufenden Finanzierung und Abrechnung mit dem Kreisverband.
Der DLV hat sich in der bisherigen Form nicht bewährt.
Wer danach welche Aufgaben übernimmt und wie sie finanziert werden wurde zum Teil offen gelassen.
Das Thema Weiterentwicklung des Kleingartenwesens in Kiel stand auf der Tagesordnung.
Von der Verwaltung wurden die Vertragsverhältnisse zwischen der LHStadt Kiel und dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V. erläutert.
Schwerpunk war der Generalpachtvertrag allgemein und der Kieler Dienstleistungsvertrag (DLV).
Die LHStadt Kiel plant den DLV Ende 2016 zu beenden wegen Schwierigkeiten der laufenden Finanzierung und Abrechnung mit dem Kreisverband.
Der DLV hat sich in der bisherigen Form nicht bewährt.
Wer danach welche Aufgaben übernimmt und wie sie finanziert werden wurde zum Teil offen gelassen.
inder Bildmitte der Vorstand des Kreisverband und die Leitern der Immobilienwirtschaft
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