Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
10.06.2017
02.06.2017
Überprüfung Entwässerung Nixenwegkoppel 30.05.2017
Schacht 2 Garten Schilling |
Schacht 3 Garten Denker |
Schacht 4 Nixenweg |
Schacht 4 Nixenweg abgesperrt |
Schacht 5 Nixenweg |
01.06.2017
Grundsätzliche Regelungen für Kleingärtner/-innen
Zu Beginn der Gartensaison weist der Vorstand noch einmal ausdrücklich auf ein paar wichtige Punkte hin, die von den Kleingärtnern/-innen zu beachten sind:
- Vom 1. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten.
- An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe im Garten. Jegliche Bauarbeiten, Rasenmähen usw. sind untersagt.
- Das Befahren von Gartenwegen ist nur freitags von 8 bis 18 Uhr für schwere Transporte erlaubt. Voraussetzung ist die witterungsbedingte Befahrbarkeit.
- Vom 16. März bis 14. Oktober ist das Verbrennen von Grünschnitt nicht erlaubt.
- Kompostierung von pflanzlichen Abfällen sollte immer Vorrang haben.
- Feste Feuerstellen in Lauben müssen umgehend entfernt werden.
- Hecken dürfen nur vom 1. Oktober bis zum 15. März auf den Stock gesetzt werden.
- Tierhaltung im Kleingarten ist nicht mehr erlaubt.
- Unrat- oder Müllablagerungen in Knicks, Randbereichen, an Waldrändern, auf Gartenwegen oder gar im Garten werden durch das Umweltamt der Stadt geahndet.
- Transportabele Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einer Grundfläche von max. 5 qm und einer maximalen Füllhöhe von 50 cm sind nur während der Sommerzeit erlaubt.
- Vor Errichtung von Baulichkeiten jeder Art ist die Genehmigung des Vereinsvorstandes verbunden mit einem Bauantrag einzuholen.
Abonnieren
Posts (Atom)