Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
24.04.2020
19.04.2020
Öffnung der Geschäftsstelle ab 4. Mai 2020
Der Vorstand beabsichtigt die Geschäftsstelle unter Einhaltung der Hygiene- uns Abstandsbestimmungen, sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung ab dem 4. Mai wieder zu öffnen.
Dies gilt insbesondere für den Abschluss von neuen Pachtverträgen.
Zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen werden die einzelnen Mitglieder/Pächter vorher eingeladen.
Nicht gestattet sind weiterhin Zusammenkünfte im Verein.
Dies gilt insbesondere für den Abschluss von neuen Pachtverträgen.
Zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen werden die einzelnen Mitglieder/Pächter vorher eingeladen.
Nicht gestattet sind weiterhin Zusammenkünfte im Verein.
08.04.2020
Wahrung des Kontaktverbotes in Kleingärten
Der Vorstand erinnert an die Einhaltung des Kontaktverbotes während der Cronakrise auch in Kleingartenanlagen.
In ganz Schleswig-Holstein gilt im Interesse der Gesundheit aller ein Verbot von Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabenden etc. ...
Dieses Kontaktverbot gilt auch für die Kleingärtner*innen in Holtenau.
Sollten in Kleingartenanlagen Menschengruppen auffallen werden die Ordnungsbehörden das Kontaktverbot ggf. durchsetzen.
Die jeweiligen Pächter*innen dürfen und sollen Ihre Parzellen gerne nutzen.
Klar ist aber auch, dass sich die
Nutzung im Moment leider auf die jeweiligen Pächter*innen und Personen aus deren Haushalt beschränken muss.
In diesem Sinne wünscht der Vorstand sonnige Ostertage. 😏😊😩
Weitere Infos hier:
Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200408
In ganz Schleswig-Holstein gilt im Interesse der Gesundheit aller ein Verbot von Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabenden etc. ...
Dieses Kontaktverbot gilt auch für die Kleingärtner*innen in Holtenau.
Sollten in Kleingartenanlagen Menschengruppen auffallen werden die Ordnungsbehörden das Kontaktverbot ggf. durchsetzen.
Die jeweiligen Pächter*innen dürfen und sollen Ihre Parzellen gerne nutzen.
Klar ist aber auch, dass sich die
Nutzung im Moment leider auf die jeweiligen Pächter*innen und Personen aus deren Haushalt beschränken muss.
In diesem Sinne wünscht der Vorstand sonnige Ostertage. 😏😊😩
Weitere Infos hier:
Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200408
Abonnieren
Posts (Atom)