In der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober 2022 ist
eine Gartenlaube in der Nähe des Vereinsheimes niedergebrannt.
Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
In der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober 2022 ist
eine Gartenlaube in der Nähe des Vereinsheimes niedergebrannt.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG
a) Eine Kleingartenanlage setzt nicht voraus, daß wenigstens die Hälfte
ihrer Fläche zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf
(insbesondere Obst und Gemüse) genutzt wird.
b) Es genügt, wenn diese Nutzung den Charakter der Anlage maßgeblich mitprägt.
c) Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche
zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird.
Besonderheiten, wie eine atypische Größe der Parzellen, topographische
Eigentümlichkeiten oder eine Bodenqualität, die den Anbau von Nutzpflanzen
teilweise nicht zuläßt, können eine vom Regelfall abweichende Beurteilung
rechtfertigen.
(BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - III ZR 281/03 - LG Meiningen/AG Suhl)
. . .
So soll die Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau-Ost ("Holtenauer Knoten") aussehen:
Da soll wohl die Erschließungsstraße zum neuen Wohnviertel Holtenau-Ost quer durch die Kleingärten der Immelmannkoppel geführt werden! Weitere Infos: Eingemeindungsgebiet von Altenholz |