05.11.2021

Koppelversammlungen 2021

 














Bei den Koppelversammlungen gelten die aktuellen
Corona-Regeln für Versammlungen!

27.10.2021

Wasser wird am 30.10.2021 abgestellt

Am kommenden Sonnabend wird das Wasser 

auf allen Anlagen abgestellt und abgelesen.

Ab morgens 9 Uhr.

Öffnen Sie das Gartentor vorher und 

machen Sie den Weg zur Wasseruhr frei.


29.07.2021

Mittagsruhe, Badebecken und Trampoline

Verhalten in der Klein-Garten-Anlage

Mittagsruhe

Der Einzelpächter, seine Angehörigen und von ihm beauftragte Dritte haben sich jederzeit so zu verhalten, dass kein anderer und die Gemeinschaft, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, gestört werden.
Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist zu unterlassen. 
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen.
Mehr hier: Lärmschutz

Kinderlärm ist kein Lärm.

Vom 01. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten. 
Dies gilt auch für das Benutzen eines Trampolin.

Trampoline
Trampoline sind kleinere Baulichkeiten und sollten 
eine Grundfläche von 3,5 qm (Durchmesser 2,10 m) 
nicht überschreiten
Sie sind nach dem Sommer  abzubauen (Sturmgefahr).
Jegliche Haftung für die Nutzer und Schäden an Dritten liegen beim Aussteller bzw. dem Pächter der Parzelle.

Badebecken
Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einer Grundfläche von max. 5 qm und einer max. Füllhöhe von 50 cm dürfen im Kleingarten zeitweilig aufgestellt werden.
Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.
Die Grundfläche darf bei rechteckigen Becken 2m x 2,50m und bei runden Becken einen Durchmesser von 2,50m nicht überschreiten.
Größere Becken (Pools oder Schwimmbecken) sind nicht erlaubt. Sie dürfen auch nicht fest installiert sein, dann sind sie  eine unzulässige Baulichkeit.
Anmerkung:
Kleingärtner achten auf einen sparsamen Wasserverbrauch, fangen Regenwasser auf und benutzen es zum gießen Ihrer Pflanzen.

An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe.
Jegliche Bauarbeiten, Rasenmähen, Befahren der Gartenwege mit Kfz sowie Verbrennen sind untersagt.




In diesem Sinne wünscht der Vorstand 
weiterhin einen erholsamen Sommer!


23.06.2021

Rund um den Heckenschnitt


Hecken schneiden und Vogelschutz?

Nach Johanni (24. Juni) ist der richtige Zeitpunkt einen Form- und Pflegeschnitt vorzunehmen.

Verbindungswege in den Kleingartenanlagen müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit frei zugänglich sein. Von Hecken oder Knicks in die Wege hineinragende Rosen- oder Beerentriebe dürfen die Wege nicht versperren. Hier ist ein Zurückschneiden jederzeit angezeigt.

Links vorbildlich - rechts Rückschnitt erforderlich
Das Bundesnaturschutzgesetz sagt im Kapitel 5 (Artenschutz) im § 39 (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen): (1) Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu töten,...
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu zerstören…

Für den Heckenschnitt kann es, um brütende Vögel zu schützen, in den einzelnen Bundesländern Verbotszeiträume für das Heckenschneiden geben.
In Schleswig-Holstein gilt:
Gesetz zum Schutz der Natur
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG) vom 24. Februar 2010
§ 27 a Gehölzpflege
Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 15. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.


Kaum noch ein Durchkommen - So nicht!

Wenn man den Heckenschnitt (Form- oder Pflegeschnitt) durchführen will muss man schauen, ob in der Hecke Vögel brüten und falls ja, darauf verzichten.
Darüber hinausgehende Pflegemaßnahmen, wie z.B. ein Gehölz ganz oder stärker abzuschneiden / auf den Stock zu setzten, sind nur außerhalb der nach dem Bundesnaturschutzgesetz bestimmten Schonfrist vom 01. März bis zum 30. September erlaubt.

Weitere Infos unter: http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=9995886

20.05.2021

Schlüsselbund gefunden!

Auf der Stormschekoppel wurde ein Schlüsselbund mir rotem Schlüsselband gefunden.

Der Besitzer kann sich vertrauensvoll an den Vorstand wenden.

15.04.2021

Gartenfreund H.-Jürgen Gehrke verstorben

Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau trauert um sein langjähriges Mitglied Heinz-Jürgen Gehrke,
der im April 2021 verstorben ist.

Er war vorbildlicher Kleingärtner, der fast täglich im Garten aktiv war. Mit seiner Frau hat er die Parzelle auf der Stormschenkoppel gehegt und gepflegt.

Den Garten hat er, auf Grund seiner Krankheit, bereits an einen Nachfolger übergeben.

Wir werden Jürgen vermissen und ein ehrendes Andenken bewahren.

Der Vorstand

26.03.2021

Jahresmitgliederversammlung 2021

 Liebe Gartenfreund*innen,

die Jahresmitgliederversammlung 2021
wird auf unbestimmte Zeit (evtl. im Sommer) verschoben.

Die Jahresmitgliederversammlung hat in der Regel 
in den Monaten Januar bis März stattzufinden, 
eine spätere Durchführung nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigem Grunde.

Laut § 8 der Satzung obliegt der Versammlung insbesondere:

  • die Entgegennahme des Jahresberichtes, des Kassenberichtes und des Revisionsberichtes für das abgelaufene Geschäftsjahr,
  • die Entlastung des Vorstandes, 
  • die Beschlussfassung über Beiträge, Verwertung und Anlegung des Vereinsvermögens sowie Aufnahme von Darlehen,
  • die Beschlussfassung über Erhebung von Umlagen zur Deckung außergewöhnlichen Finanzbedarfs. Die Umlagen können jährlich bis zum 3-fachen des Mitgliedsbeitrages betragen und dürfen nur der Erfüllung von Vereinszwecken dienen.
  • die Genehmigung des Haushaltsplans für das laufende Geschäftsjahr, 
  • die Wahlen des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes, der Revisoren, der Schiedsstelle, der Ausschüsse und weiterer Mitarbeiter, die Mitglieder im Verein sein müssen. Wiederwahl ist zulässig.
  • die Satzungsänderung
Die Berichte für das abgelaufene Geschäftsjahr und die Wahlen können zur Zeit, 
wegen der Corona-Auflagen, nicht durchgeführt werden.
Wichtige Beschlüsse stehen zur Zeit nicht an.
Die bisherigen Amtsinhaber bleiben vorerst kommissarisch tätig.

siehe: Vorstand