Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
18.11.2021
05.11.2021
27.10.2021
Wasser wird am 30.10.2021 abgestellt
Am kommenden Sonnabend wird das Wasser
auf allen Anlagen abgestellt und abgelesen.
Ab morgens 9 Uhr.
Öffnen Sie das Gartentor vorher und
machen Sie den Weg zur Wasseruhr frei.
18.10.2021
03.09.2021
20.08.2021
06.08.2021
29.07.2021
Mittagsruhe, Badebecken und Trampoline
Verhalten in der Klein-Garten-Anlage
Mittagsruhe
Der Einzelpächter, seine Angehörigen und von ihm beauftragte Dritte haben sich jederzeit so zu verhalten, dass kein anderer und die Gemeinschaft, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, gestört werden.
Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist zu unterlassen.
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen.Mehr hier: Lärmschutz
Kinderlärm ist kein Lärm.
Vom 01. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten.
Dies gilt auch für das Benutzen eines Trampolin.
TrampolineTrampoline sind kleinere Baulichkeiten und sollten eine Grundfläche von 3,5 qm (Durchmesser 2,10 m) nicht überschreiten. Sie sind nach dem Sommer abzubauen (Sturmgefahr).Jegliche Haftung für die Nutzer und Schäden an Dritten liegen beim Aussteller bzw. dem Pächter der Parzelle.
BadebeckenTransportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einer Grundfläche von max. 5 qm und einer max. Füllhöhe von 50 cm dürfen im Kleingarten zeitweilig aufgestellt werden.Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.Die Grundfläche darf bei rechteckigen Becken 2m x 2,50m und bei runden Becken einen Durchmesser von 2,50m nicht überschreiten.Größere Becken (Pools oder Schwimmbecken) sind nicht erlaubt. Sie dürfen auch nicht fest installiert sein, dann sind sie eine unzulässige Baulichkeit.Anmerkung:Kleingärtner achten auf einen sparsamen Wasserverbrauch, fangen Regenwasser auf und benutzen es zum gießen Ihrer Pflanzen.
Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist zu unterlassen.
Vom 01. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten.
Trampoline
Trampoline sind kleinere Baulichkeiten und sollten
eine Grundfläche von 3,5 qm (Durchmesser 2,10 m)
nicht überschreiten.
Sie sind nach dem Sommer abzubauen (Sturmgefahr).
Jegliche Haftung für die Nutzer und Schäden an Dritten liegen beim Aussteller bzw. dem Pächter der Parzelle.
An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe.Jegliche Bauarbeiten, Rasenmähen, Befahren der Gartenwege mit Kfz sowie Verbrennen sind untersagt.
In diesem Sinne wünscht der Vorstand weiterhin einen erholsamen Sommer!
In diesem Sinne wünscht der Vorstand
weiterhin einen erholsamen Sommer!
23.06.2021
Rund um den Heckenschnitt
Hecken schneiden und Vogelschutz?
Nach Johanni (24. Juni) ist der richtige Zeitpunkt einen Form- und Pflegeschnitt vorzunehmen.
Verbindungswege in den Kleingartenanlagen müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit frei zugänglich sein. Von Hecken oder Knicks in die Wege hineinragende Rosen- oder Beerentriebe dürfen die Wege nicht versperren. Hier ist ein Zurückschneiden jederzeit angezeigt.
Links vorbildlich - rechts Rückschnitt erforderlich |
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu töten,...
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu zerstören…
Für den Heckenschnitt kann es, um brütende Vögel zu schützen, in den einzelnen Bundesländern Verbotszeiträume für das Heckenschneiden geben.
In Schleswig-Holstein gilt:
Gesetz zum Schutz der Natur
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG) vom 24. Februar 2010
§ 27 a Gehölzpflege
Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 15. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Kaum noch ein Durchkommen - So nicht! Wenn man den Heckenschnitt (Form- oder Pflegeschnitt) durchführen will muss man schauen, ob in der Hecke Vögel brüten und falls ja, darauf verzichten. |
Weitere Infos unter: http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=9995886
04.06.2021
20.05.2021
Schlüsselbund gefunden!
Auf der Stormschekoppel wurde ein Schlüsselbund mir rotem Schlüsselband gefunden.
Der Besitzer kann sich vertrauensvoll an den Vorstand wenden.
15.04.2021
Gartenfreund H.-Jürgen Gehrke verstorben
Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau trauert um sein langjähriges Mitglied Heinz-Jürgen Gehrke,
der im April 2021 verstorben ist.
Er war vorbildlicher Kleingärtner, der fast täglich im Garten aktiv war. Mit seiner Frau hat er die Parzelle auf der Stormschenkoppel gehegt und gepflegt.
Den Garten hat er, auf Grund seiner Krankheit, bereits an einen Nachfolger übergeben.
Wir werden Jürgen vermissen und ein ehrendes Andenken bewahren.
Der Vorstand
der im April 2021 verstorben ist.
Er war vorbildlicher Kleingärtner, der fast täglich im Garten aktiv war. Mit seiner Frau hat er die Parzelle auf der Stormschenkoppel gehegt und gepflegt.
Den Garten hat er, auf Grund seiner Krankheit, bereits an einen Nachfolger übergeben.
Wir werden Jürgen vermissen und ein ehrendes Andenken bewahren.
Der Vorstand
26.03.2021
Jahresmitgliederversammlung 2021
Liebe Gartenfreund*innen,
die Jahresmitgliederversammlung 2021
in den Monaten Januar bis März stattzufinden,
eine spätere Durchführung nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigem Grunde.
Laut § 8 der Satzung obliegt der Versammlung insbesondere:
- die Entgegennahme des Jahresberichtes, des Kassenberichtes und des Revisionsberichtes für das abgelaufene Geschäftsjahr,
- die Entlastung des Vorstandes,
- die Beschlussfassung über Beiträge, Verwertung und Anlegung des Vereinsvermögens sowie Aufnahme von Darlehen,
- die Beschlussfassung über Erhebung von Umlagen zur Deckung außergewöhnlichen Finanzbedarfs. Die Umlagen können jährlich bis zum 3-fachen des Mitgliedsbeitrages betragen und dürfen nur der Erfüllung von Vereinszwecken dienen.
- die Genehmigung des Haushaltsplans für das laufende Geschäftsjahr,
- die Wahlen des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes, der Revisoren, der Schiedsstelle, der Ausschüsse und weiterer Mitarbeiter, die Mitglieder im Verein sein müssen. Wiederwahl ist zulässig.
- die Satzungsänderung
wegen der Corona-Auflagen, nicht durchgeführt werden.
Wichtige Beschlüsse stehen zur Zeit nicht an.
Die bisherigen Amtsinhaber bleiben vorerst kommissarisch tätig.
siehe: Vorstand
04.03.2021
23.02.2021
18.02.2021
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