Liebe Gartenfreund*innen,
die Jahresmitgliederversammlung 2021
in den Monaten Januar bis März stattzufinden,
eine spätere Durchführung nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigem Grunde.
Laut § 8 der Satzung obliegt der Versammlung insbesondere:
- die Entgegennahme des Jahresberichtes, des Kassenberichtes und des Revisionsberichtes für das abgelaufene Geschäftsjahr,
- die Entlastung des Vorstandes,
- die Beschlussfassung über Beiträge, Verwertung und Anlegung des Vereinsvermögens sowie Aufnahme von Darlehen,
- die Beschlussfassung über Erhebung von Umlagen zur Deckung außergewöhnlichen Finanzbedarfs. Die Umlagen können jährlich bis zum 3-fachen des Mitgliedsbeitrages betragen und dürfen nur der Erfüllung von Vereinszwecken dienen.
- die Genehmigung des Haushaltsplans für das laufende Geschäftsjahr,
- die Wahlen des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes, der Revisoren, der Schiedsstelle, der Ausschüsse und weiterer Mitarbeiter, die Mitglieder im Verein sein müssen. Wiederwahl ist zulässig.
- die Satzungsänderung
wegen der Corona-Auflagen, nicht durchgeführt werden.
Wichtige Beschlüsse stehen zur Zeit nicht an.
Die bisherigen Amtsinhaber bleiben vorerst kommissarisch tätig.
siehe: Vorstand
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen