13.10.2019

Gartenabfälle verbrennen? - muss nicht sein!

Auszug aus der Gartenordnung:

6.3 Verbrennen

Das Verbrennen von getrocknetem Grünschnitt ist in der Zeit vom 15.10. bis 15.03. eines jeden Jahres und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zulässig. 
Beeinträchtigungen Dritter sind zu vermeiden. 
Das Verbrennen anderer Materialien ist verboten.

So darf es sein.

30.08.2019

Gewerbegebiet Schießstand

Heute ist in den Kieler Nachrichten auf Seite 24 LOKALES zu lesen:

Gewerbegebiet am Schießstand: 

Seit Herbst 2017 beschäftigt sich Altenholz mit der Idee, in Kanalnähe im Ortsteil Knoop ein Gewerbegebiet zu schaffen. Derzeit laufen dort Untersuchungen auf Altlasten. Bei den Flächen handelt es sich aus mehreren Gründen um ein schwieriges Areal. Es gibt dort unter anderem Pachtgärten. Der Untergrund ist sehr feucht, enthält Naturwald und Biotope. Außerdem stehen auf dem Schießplatz etwa 1,7 Hektar unter Denkmalschutz. Wann ein Gewerbegebiet erschließungsreif sein könnte, ist nach Angaben von Bürgermeister Carlo Ehrich schwer einschätzbar. Er hofft: „Möglichst schnell.“

21.08.2019

Drainage der Nixenwegkoppel

Die Begehung mit Vertreten der Stadt, des TuS und des Kleingärtnervereins am 16.08.2019 hat keine eindeutige Ursache für die rote Sandverstopfung der Drainage ergeben.
Die beiden untersuchten Schächte sind frei und laufen, obwohl am Grund schon wieder rote Ablagerungen zu erkennen waren.
Die Schächte des Tennisplatzes sind alle verstopft und nicht gepflegt, sodass eine Prüfung mit grüner Farbe nicht ratsam erscheint.
Wie es weitergeht ist weiterhin offen.


28.07.2019

Lärm in Kleingartenanlagen

Auszug aus der Gartenordnung 

des Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau:


8.2 Verhalten in der KGA

Der EP, seine Angehörigen und von ihm beauftragte Dritte haben sich jederzeit so zu verhalten, dass kein anderer und die Gemeinschaft, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, gestört werden.

Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist zu unterlassen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen. 

Kinderlärm ist kein Lärm. 

Vom 01. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten. 

An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe. 
Jegliche Bauarbeiten, Rasenmähen, Befahren der Gartenwege mit Kfz sowie Verbrennen sind untersagt. 

Infos unter:
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen


Für Gartenbesitzer / -benutzer bedeutet das:
  • Motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher, Heckenscheren, Kettensägen, Vertikutierer u.ä. Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 7:00 - 20:00 Uhr betrieben werden.
  • Für besonders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer/ Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gelten weitere Einschränkungen. So dürfen diese Geräte auch an Werktagen nur in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr benutzt werden, es sei denn, sie sind mit dem EU-Umweltzeichen gekennzeichnet.  
  • Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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26.07.2019

Flaggen und Fahnen in Kleingärten

Der Vorstand des Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau distanziert sich 

vom hissen der Reichskriegsflagge in Holtenauer Kleingartenanlagen:


28.06.2019

Besuch des MdB Mathias Stein

Für den 3. Juli 2019 um 13 Uhr ist ein Besuch des 
Bundestagsabgeordneten Mathias Stein (SPD)
beim Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. geplant.
Treffpunkt ist am Vereinsheim Eekbrook 5, 24159 Kiel.
Nach einem kurzen Rundgang durch die benachbarten Gartenanlagen Eekbrook-, Fliegerhorst- und Petersenkoppel findet im Anschluss eine Gesprächsrunde in der Geschäftsstelle statt.
Holtenauer Kleingärtner*innen sind dazu herzlich eingeladen.
Eine Anmeldung ist jedoch erforderlich unter: vorstand@kleingaertnerverein-kiel-holtenau.de

Hier einige Fotos vom Besuch:
Begrüßung im Vereinsheim


Rundgang in der Fliegerhorstkoppel

Blick übern Gartenzaun

Holtenauer Erde für das Projekt "DER BEVÖLKERUNG" im Reichstagsgebäude

27.03.2019

Stadt signalisiert Kompromissbereitschaft

Am 26.03.2019 fand der erste Kleingartendialog statt.

Anwesend waren zahlreiche Vorstände der Kleingärtnervereine, der Vorstand des Kreisverband Kiel der Kleingärtner, Mitglieder der Ratsversammlung und die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel, allen voran 
Oberbürgermeister Kämpfer.

Es war ein friedliches und harmonisches Gespräch. Die Verwaltung der LHStadt Kiel zeigte Verständnis und Kompromissbereitschaft für die offenen Fragen der Kleingärtner vor allem in Bezug auf die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung. Weitere Kontrollen werden vorerst ausgesetzt. 
So kann's weitergehen!

05.02.2019

Wahrnehmung der Betreiberverantwortung

Im Rahmen der Betreiberverantwortung wurden die Grusel- und Eekbrookkoppel Anfang Januar 2019 durch Mitarbeiter der LHStadt Kiel kontrolliert. 

Von 51 Parzellen wurde bei 39 Parzellen (76%) geringe bis schwerwiegende Mängel festgestellt. 
Dabei handelt es sich vor allem um:
  • Feuerstätten
  • Spültoiletten
  • Stacheldraht
  • mehrere Baulichkeiten
  • zu große Lauben
  • verwilderte Gärten
  • zu hohe Hecken

Leserbrief "KN" 05.02.2019