Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
13.12.2019
29.11.2019
26.11.2019
14.11.2019
12.11.2019
13.10.2019
Gartenabfälle verbrennen? - muss nicht sein!
Auszug aus der Gartenordnung:
6.3 Verbrennen
Das Verbrennen von getrocknetem Grünschnitt ist in der Zeit vom 15.10. bis 15.03. eines jeden Jahres und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zulässig.
6.3 Verbrennen
Das Verbrennen von getrocknetem Grünschnitt ist in der Zeit vom 15.10. bis 15.03. eines jeden Jahres und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zulässig.
Beeinträchtigungen Dritter sind zu vermeiden.
Das Verbrennen anderer Materialien ist verboten.
So darf es sein. |
30.08.2019
Gewerbegebiet Schießstand
Heute ist in den Kieler Nachrichten auf Seite 24 LOKALES zu lesen:
Gewerbegebiet am Schießstand:
Seit Herbst 2017 beschäftigt sich Altenholz mit der Idee, in Kanalnähe im Ortsteil Knoop ein Gewerbegebiet zu schaffen. Derzeit laufen dort Untersuchungen auf Altlasten. Bei den Flächen handelt es sich aus mehreren Gründen um ein schwieriges Areal. Es gibt dort unter anderem Pachtgärten. Der Untergrund ist sehr feucht, enthält Naturwald und Biotope. Außerdem stehen auf dem Schießplatz etwa 1,7 Hektar unter Denkmalschutz. Wann ein Gewerbegebiet erschließungsreif sein könnte, ist nach Angaben von Bürgermeister Carlo Ehrich schwer einschätzbar. Er hofft: „Möglichst schnell.“
21.08.2019
Drainage der Nixenwegkoppel
28.07.2019
Lärm in Kleingartenanlagen
Auszug aus der Gartenordnung
des Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau:
8.2 Verhalten in der KGA
Der EP, seine Angehörigen und von ihm beauftragte Dritte haben sich jederzeit so zu verhalten, dass kein anderer und die Gemeinschaft, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, gestört werden.
Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist zu unterlassen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen.
Kinderlärm ist kein Lärm.
Vom 01. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten.
An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe.
Jegliche Bauarbeiten, Rasenmähen, Befahren der Gartenwege mit Kfz sowie Verbrennen sind untersagt.
Infos unter:
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen
aktiv
Infos unter:
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen
Für Gartenbesitzer / -benutzer bedeutet das:
- Motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher, Heckenscheren, Kettensägen, Vertikutierer u.ä. Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 7:00 - 20:00 Uhr betrieben werden.
- Für besonders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer/ Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gelten weitere Einschränkungen. So dürfen diese Geräte auch an Werktagen nur in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr benutzt werden, es sei denn, sie sind mit dem EU-Umweltzeichen gekennzeichnet.
- Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
aktiv
26.07.2019
Flaggen und Fahnen in Kleingärten
Der Vorstand des Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau distanziert sich
vom hissen der Reichskriegsflagge in Holtenauer Kleingartenanlagen:
10.07.2019
28.06.2019
Besuch des MdB Mathias Stein
Für den 3. Juli 2019 um 13 Uhr ist ein Besuch des
Treffpunkt ist am Vereinsheim Eekbrook 5, 24159 Kiel.
Nach einem kurzen Rundgang durch die benachbarten Gartenanlagen Eekbrook-, Fliegerhorst- und Petersenkoppel findet im Anschluss eine Gesprächsrunde in der Geschäftsstelle statt.
Holtenauer Kleingärtner*innen sind dazu herzlich eingeladen.
Eine Anmeldung ist jedoch erforderlich unter: vorstand@kleingaertnerverein-kiel-holtenau.de
Hier einige Fotos vom Besuch:
Bundestagsabgeordneten Mathias Stein (SPD)
beim Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. geplant.Treffpunkt ist am Vereinsheim Eekbrook 5, 24159 Kiel.
Nach einem kurzen Rundgang durch die benachbarten Gartenanlagen Eekbrook-, Fliegerhorst- und Petersenkoppel findet im Anschluss eine Gesprächsrunde in der Geschäftsstelle statt.
Holtenauer Kleingärtner*innen sind dazu herzlich eingeladen.
Eine Anmeldung ist jedoch erforderlich unter: vorstand@kleingaertnerverein-kiel-holtenau.de
Hier einige Fotos vom Besuch:
Begrüßung im Vereinsheim |
Rundgang in der Fliegerhorstkoppel |
Blick übern Gartenzaun |
Holtenauer Erde für das Projekt "DER BEVÖLKERUNG" im Reichstagsgebäude |
09.05.2019
06.05.2019
28.03.2019
27.03.2019
Stadt signalisiert Kompromissbereitschaft
21.03.2019
20.03.2019
09.03.2019
07.02.2019
05.02.2019
Wahrnehmung der Betreiberverantwortung
Im Rahmen der Betreiberverantwortung wurden die Grusel- und Eekbrookkoppel Anfang Januar 2019 durch Mitarbeiter der LHStadt Kiel kontrolliert.
Abonnieren
Posts (Atom)