Auszug aus der Gartenordnung
des Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau:
8.2 Verhalten in der KGA
Der EP, seine Angehörigen und von ihm beauftragte Dritte haben sich jederzeit so zu verhalten, dass kein anderer und die Gemeinschaft, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, gestört werden.
Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist zu unterlassen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen.
Kinderlärm ist kein Lärm.
Vom 01. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten.
An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe.
Jegliche Bauarbeiten, Rasenmähen, Befahren der Gartenwege mit Kfz sowie Verbrennen sind untersagt.
Infos unter:
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen
aktiv
Infos unter:
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen
Für Gartenbesitzer / -benutzer bedeutet das:
- Motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher, Heckenscheren, Kettensägen, Vertikutierer u.ä. Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 7:00 - 20:00 Uhr betrieben werden.
- Für besonders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer/ Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gelten weitere Einschränkungen. So dürfen diese Geräte auch an Werktagen nur in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr benutzt werden, es sei denn, sie sind mit dem EU-Umweltzeichen gekennzeichnet.
- Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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