Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
18.11.2023
21.10.2023
18.10.2023
29.09.2023
08.09.2023
18.08.2023
Flohmarkt Immelmannkoppel
Am 02.09.2023 (Fällt bei Regen aus!)
findet ein Flohmarkt auf der Immelmannkoppel statt.
Für Fragen steht
Günter Kreusch Tel. 015228775595
gern zur Verfügung.
28.06.2023
Forum Holtenau OST: "Wie geht es jetzt weiter?"
4. Forum Holtenau Ost: Wie geht es jetzt weiter? | ||||
Dienstag, 11. Juli | 18.30 Uhr | Baukulturforum, Waisenhofstraße 3Die Planungsteams haben rund um die Uhr daran gearbeitet, den Siegentwurf von damals in das Entwicklungskonzept für Kiels Stadtquartier von morgen zu überführen. Dieser Prozess, in den auch die Erkenntnisse aus bisherigen Foren eingeflossen sind, steht nun kurz vor dem Abschluss. Doch wie geht es dann weiter? Im 4. Forum Holtenau Ost können Sie mit den Planer*innen in Dialog treten, Fragen stellen und Anmerkungen einbringen. Sie freuen sich bereits auf einen regen Austausch und erläutern die nächsten Phasen des Projekts. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Mehr Information gibt es auf kiel.de/mfg5. |
18.06.2023
17.05.2023
01.05.2023
28.04.2023
15.04.2023
Ruhezeiten, Trampoline und Badebecken
Ruhezeiten
Der Einzelpächter, seine Angehörigen und von ihm beauftragte Dritte haben sich jederzeit so zu verhalten, dass kein anderer und die Gemeinschaft, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, gestört werden.
Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist zu unterlassen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen.Mehr hier: Lärmschutz
Kinderlärm ist kein Lärm.
Vom 01. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten.
An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe.Jegliche Bauarbeiten, Rasenmähen, Befahren der Gartenwege mit Kfz sowie Verbrennen sind untersagt.
Vom 01. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten.
TrampolineTrampoline sind kleinere Baulichkeiten und sollten eine Grundfläche von 5 qm (Durchmesser 2,50 m) nicht überschreiten. Sie sind nach dem Sommer abzubauen (Sturmgefahr).Jegliche Haftung für die Nutzer und Schäden an Dritten liegen beim Aufsteller bzw. dem Pächter der Parzelle.
BadebeckenTransportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einer Grundfläche von max. 5 qm und einer max. Füllhöhe von 50 cm dürfen im Kleingarten zeitweilig aufgestellt werden.Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.Die Grundfläche darf bei rechteckigen Becken 2m x 2,50m und bei runden Becken einen Durchmesser von 2,50m nicht überschreiten.Größere Becken (Pools oder Schwimmbecken) sind nicht erlaubt. Sie dürfen auch nicht fest installiert sein, dann sind sie eine unzulässige Baulichkeit.Anmerkung:Kleingärtner achten auf einen sparsamen Wasserverbrauch, fangen Regenwasser auf und benutzen es zum gießen Ihrer Pflanzen.
In diesem Sinne wünscht der Vorstand einen erholsamen Sommer!
29.03.2023
Planungsvereinbarung: "Holtenauer Knoten" und die Verbindungsstraße "Holtenau Ost"
Zu diesem Lageplan hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel folgende Erklärung abgegeben:
22.03.2023
03.03.2023
Fachberatung
Die Veranstaltungen der Fachberatung durch den Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V. finden jetzt monatlich beim:
Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V., Eekbrook 5, 24159 Kiel
statt.
Weiter Infos unter: Fachberaterveranstaltungen
Hinweis:An den Veranstaltungen können Mitglieder der Kieler Kleingärtnervereine und interessierte Bürger*innen teilnehmen.