25.10.2024

Gemeinschaftsarbeit Schießstandkoppel


 Am 26.10, 02.11. und 16.11.2024

ab 10 Uhr gibt es für Mitglieder des Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau letztmalig in diesem Jahr die Möglichkeit Stunden ab zu leisten.


21.10.2024

Wasserabstellen am 09.11.2024

 

Bis 10 Uhr Gartentor öffnen.

Wasserhähne schließen.

Anwesenheit des Pächters erwünscht!

05.04.2024

Cannabisanbau im Kleingarten nicht erlaubt!

Privater Anbau in Kleingarten nicht erlaubt

Es bedeutet, dass der private Anbau von Cannabis in Kleingartenanlagen weiterhin grundsätzlich nicht erlaubt wäre. Der Anbau der drei Pflanzen wäre nach dem Cannabisgesetz nur im Bereich der Wohnung oder des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt, und beides ist im Kleingarten nicht gestattet. Eine Ausnahme würde für bestandsgeschützte Wohnnutzungen (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG) gelten, jedoch wäre der Anbau auch in diesem Fall nur innerhalb der Laube erlaubt.

Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen nicht zulässig

Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen wäre nicht zulässig, weil der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) nur mit natürlichen Personen möglich ist und die Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse in Anbauvereinigungen möglicherweise nicht mehr gegeben wäre.

Zudem könnten die Anforderungen des Gesetzgebers zum Kinder- und Jugendschutz mit den Verpflichtungen der Pächter in Kleingartenanlagen in Konflikt stehen. In § 23 Abs. 3 CanG heißt es „Anbauflächen und außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser sind durch Umzäunung oder andere geeignete Maßnahmen gegen eine Einsicht von außen zu schützen.“ Dies widerspricht der typischen Konzeption von Kleingartenanlagen und den daraus erwachsenden vertraglichen Verpflichtungen der Pächter.

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