2025
Gemeinschaftsarbeit
15.11.2025 um 10 Uhr
Treffpunkt:
Vereinsheim, Eekbrook 5, 24159 Kiel
Koppelversammlungen
im Vereinsheim, Eekbrook 5, jeweils um 19 Uhr
am:
11.11.2025 für
Schulze, Nixenweg, Immelmann, Grusel und Schießstand
und:
12.11.2025 für:
Petersen, Eekbrook, Fliegerhorst und Stormsche
Wasserstellen alle Koppeln
08.11.2025 - 10 Uhr
Flohmarkt Marktplatz Immelmannkoppel
09.08.2025 10 Uhr
Anmeldung bei
Günter Kreusch Tel. 0155 6032 7334
Sommerpause
28.07.2025 bis 03.09.2025
Geschäftsstelle geschlossen!
Gemeinschaftsarbeit 16.05.2025 von 9 - 13 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz Schießstandkoppel
Um Anmeldung wird gebeten!
Gemeinschaftsarbeit Mai 2025
weiter geht's mit der Aufräumung auf der Schießstandkoppel:
09. und 10.05. ab 10 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz Immelmannkoppel
Jahresversammlung am 28.03.2025 um 19 Uhr
im Kieler Hokey- und Tennisclub von 1907 e. V.
Kopperpahler Teich, 24118 Kiel (Hier soll's sein!)
Gemeinschaftsarbeit März 2025
auf der Schießstandkoppel soll die Aufräumarbeit weitergehen:
28. und 29.03. ab 10 Uhr
Wasser anstellen am 22. März 2025 ab 10 Uhr
Gartentor offen halten! Sie müssen nicht anwesend sein!
Schließen Sie alle Wasserhähne und Absperrventile!
Wasserentnahme erst ab 14 Uhr möglich!!!
Vom 1. März bis zum 30. September
ist es verboten:
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen
oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen,
Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze
abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen;
zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte
zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen
oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Gemeinschaftsarbeit Februar 2025
auf der Schießstandkoppel soll die Aufräumarbeit weitergehen:
14. und 15.02. ab 10 Uhr
21. und 22.02. ab 10 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz Schießstand, Oskar-Kusch-Straße
Bitte Gartenwerkzeug und Karre mitbringen!
30.01.2015
Die Geschäftsstelle hat wieder geöffnet!
Ab 16:30 sind wir zu sprechen!
. . .
2024
ist es verboten:
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen
oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen,
Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze
abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen;
zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte
zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen
oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
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