Kleingartenland ist zur kleingärtnerischen Nutzung gepachtetes Land. Die Art der Gartenbewirtschaftung und Bebauung muss per Gesetz der kleingärtnerischen Nutzung dienen. Die bestehenden Verträge gegenüber dem Verpächter, aber auch andere gesetzliche Vorschriften wie Bundeskleingartengesetz, Umweltgesetze und die Gartenordnung (siehe unten) sind einzuhalten.
Pacht eines Kleingartens
Pacht eines Kleingartens
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Die Pachtgärten des Vereins liegen in verschiedenen Anlagen, in denen mehrere Einzelgärten (Parzellen) mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind.
Die einzelnen Anlagen/Koppeln/Parzellen sind über verschiedene Bereiche von Holtenau verteilt:
Petersenkoppel (1) Koppelobmann Udo Fey - Parzelle 1/27
Fliegerhorstkoppel (7)
Koppelobmann Wolfgang Stehr - Parzelle 7/08
Stormschekoppel (9)
Koppelobmann Marco Wilhelm- Parzelle 7/49
Diese 3 Koppeln bilden unsere größte Anlage. Sie liegen zwischen Lütjohannstraße, Eekbrook, Flugplatz, Friedhof und Grimmstraße.
Schulzekoppel (2)
Koppelobmann Franz-Josef Sponnier - Parzelle 2/04
Liegt am Ende der Königstraße/Lotsentreppe, Kurt-Engert-Heim,
und Kanalstraße/Strandstraße.
Nixenwegkoppel (3)
Koppelobmann Theodor Rossow - Parzelle 3/61
Liegt zwischen Friedrich-Voß-Ufer, Hochbrückendamm, Sportanlage des TuS Holtenau, Nixenweg und Waffenschmiede.
Immelmannkoppel (4)
Koppelobmann Günter Kreusch - Parzelle 4/29
Liegt zwischen Immelmannstraße/B 503, Flugplatz und Hirthstraße.
Eekbrookkoppel (5)
Koppelobmann Udo Fey - Parzelle 1/27
Liegt zwischen Herwarthstraße, Flugplatz, Kinderspielplatz und Eekbrook.
Geruselkoppel (6)
Koppelobmann Sascha Arp - Parzelle 6/40
Liegt entlang des südlichen Flugplatzzaunes und erstreckt sich bis zur Herwarthstraße.
Schießstandkoppel (8)
Koppelobmann Marijan Kekez - Parzelle 8/26
Liegt an der Oskar-Kusch-Straße, westlich des Hochbrückendamm.
Nixenwegkoppel (3)
Koppelobmann Theodor Rossow - Parzelle 3/61
Liegt zwischen Friedrich-Voß-Ufer, Hochbrückendamm, Sportanlage des TuS Holtenau, Nixenweg und Waffenschmiede.
Immelmannkoppel (4)
Koppelobmann Günter Kreusch - Parzelle 4/29
Liegt zwischen Immelmannstraße/B 503, Flugplatz und Hirthstraße.
Eekbrookkoppel (5)
Koppelobmann Udo Fey - Parzelle 1/27
Liegt zwischen Herwarthstraße, Flugplatz, Kinderspielplatz und Eekbrook.
Geruselkoppel (6)
Koppelobmann Sascha Arp - Parzelle 6/40
Liegt entlang des südlichen Flugplatzzaunes und erstreckt sich bis zur Herwarthstraße.
Schießstandkoppel (8)
Koppelobmann Marijan Kekez - Parzelle 8/26
Liegt an der Oskar-Kusch-Straße, westlich des Hochbrückendamm.
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Neu - Neu - Neu
Satzung über die Gartenordnung für die Kleingartenanlagen im Kieler Stadtgebiet
vom 11.12.2024
Aufgrund des § 4 Abs.1 Satz 1 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 64 LVO vom 27.10.2023 (GVOBl. S. 514), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 21. November 2024 folgende Satzung erlassen.
Zum Text geht es hier:
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Rechtsverhältnisse bei Kleingärten
- Mitglied im Kleingartenverein > Mitgliedsbeitrag
- Pächter > Pachtzins
- Versicherungsnehmer (Laube) > Versicherungsbeitrag
- Versorgungsbezieher (Wassergeld) > Gebühren
- Umlagen für Koppeln/Gemeinschaftsarbeit/Wasserversorgung usw. (lt. Beschluss Mitgliederversammlung)
Nach Eintritt in den Verein wird der Bewerber in eine Bewerberliste aufgenommen, nach der dann eventuell freiwerdende Gärten übernehmen kann.
Bei der Bewerberauswahl können auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Der Kleingartenverein ist ein eingetragener Verein und als kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannt (§ 2 BKleingG). Für ihn gelten die Vereinsregeln der §§ 21ff. BGB entsprechend, gesetzlicher Vertreter ist der Vorstand.
Gemäß seiner Satzung hat der Verein die Förderung des Kleingartenwesens und die fachliche Betreuung der Mitglieder zum Ziel.
Die Einnahmen muss der Verein wiederum für die Kleingärten oder Kleingartenanlage verwenden.
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„Ein zentrales Merkmal eines Kleingartens ist die kleingärtnerische Nutzung, also die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten durch Selbstarbeit des Kleingärtners oder seiner Familienangehörigen.“