23.06.2021

Rund um den Heckenschnitt


Hecken schneiden und Vogelschutz?

Nach Johanni (24. Juni) ist der richtige Zeitpunkt einen Form- und Pflegeschnitt vorzunehmen.

Verbindungswege in den Kleingartenanlagen müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit frei zugänglich sein. Von Hecken oder Knicks in die Wege hineinragende Rosen- oder Beerentriebe dürfen die Wege nicht versperren. Hier ist ein Zurückschneiden jederzeit angezeigt.

Links vorbildlich - rechts Rückschnitt erforderlich
Das Bundesnaturschutzgesetz sagt im Kapitel 5 (Artenschutz) im § 39 (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen): (1) Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu töten,...
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu zerstören…

Für den Heckenschnitt kann es, um brütende Vögel zu schützen, in den einzelnen Bundesländern Verbotszeiträume für das Heckenschneiden geben.
In Schleswig-Holstein gilt:
Gesetz zum Schutz der Natur
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG) vom 24. Februar 2010
§ 27 a Gehölzpflege
Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 15. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.


Kaum noch ein Durchkommen - So nicht!

Wenn man den Heckenschnitt (Form- oder Pflegeschnitt) durchführen will muss man schauen, ob in der Hecke Vögel brüten und falls ja, darauf verzichten.
Darüber hinausgehende Pflegemaßnahmen, wie z.B. ein Gehölz ganz oder stärker abzuschneiden / auf den Stock zu setzten, sind nur außerhalb der nach dem Bundesnaturschutzgesetz bestimmten Schonfrist vom 01. März bis zum 30. September erlaubt.

Weitere Infos unter: http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=9995886