08.04.2020

Wahrung des Kontaktverbotes in Kleingärten

Der Vorstand erinnert an die Einhaltung des Kontaktverbotes während der Cronakrise auch in Kleingartenanlagen.












In ganz Schleswig-Holstein gilt im Interesse der Gesundheit aller ein Verbot von Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabenden etc. ...

Dieses Kontaktverbot gilt auch für die Kleingärtner*innen in Holtenau.

Sollten in Kleingartenanlagen Menschengruppen auffallen werden die Ordnungsbehörden das Kontaktverbot ggf. durchsetzen.

Die jeweiligen Pächter*innen dürfen und sollen Ihre Parzellen gerne nutzen.
Klar ist aber auch, dass sich die
Nutzung im Moment leider auf die jeweiligen Pächter*innen und Personen aus deren Haushalt beschränken muss.

In diesem Sinne wünscht der Vorstand sonnige Ostertage. 😏😊😩

Weitere Infos hier:

Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200408

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