Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet
Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau
zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,
insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen
für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
Solide Grundlage? Dass eine Stadt Rechtsansprüche gegen die eigetlichen Träger der Rechte, sich selber, einfordern kann (Stadt sind Bewohner), ist ja nichts neues. So ist es nun einmal, in einem "Staat", der im Handelsrecht agiert. Ein Vertrag, welcher gekündigt wurde, dessen Kündigung Rechtskraft erhalten hat, kann nicht fortgesetzt werden. Juristische Unmöglichkeit! Ein neuer Vetrag muss also ausgehandelt werden, und wie sollte es anders sein, mit neuen Vetragsbedingungen und Geldforderungen.
Die Klage bezieht sich auf die Pachtschuld. Kläger ist die Stadt! Kläger sollte der Verband sein!! Der Kleingärterverband sollte dringend die Kündigung anfechten. Ansonsten sind derzeit, im Übrigen, auch alle Pachtverträge der Mitglieder, der verschiedenen Vereine, de jure erloschen. Wahrscheinlich merkt aber niemand, was eigentlich hintergründig abgeht. Der Kleingärtnerverband ist also dringend dazu aufgerufen seine Rechtsansprüche fordern. Einspruch gegen Kündigung! Was die Stadt macht ist erstmal zweitrangig. Hier geht es um weit mehr als in dem Artikel beschrieben. Es ist zu hoffen, dass der Kleingärtnerverband das auf dem Schirm hat. Solide Grundlage? Das ist eine lachhafte Beschreibung um Geld in die Stadt-Kasse zu bekommen. Wenn jetzt keine Wachsamkeit vorhanden ist, wird es teuer werden.
Solide Grundlage?
AntwortenLöschenDass eine Stadt Rechtsansprüche gegen die eigetlichen Träger der Rechte, sich selber, einfordern kann (Stadt sind Bewohner), ist ja nichts neues. So ist es nun einmal, in einem "Staat", der im Handelsrecht agiert.
Ein Vertrag, welcher gekündigt wurde, dessen Kündigung Rechtskraft erhalten hat, kann nicht fortgesetzt werden. Juristische Unmöglichkeit! Ein neuer Vetrag muss also ausgehandelt werden, und wie sollte es anders sein, mit neuen Vetragsbedingungen und Geldforderungen.
Die Klage bezieht sich auf die Pachtschuld. Kläger ist die Stadt!
Kläger sollte der Verband sein!!
Der Kleingärterverband sollte dringend die Kündigung anfechten. Ansonsten sind derzeit, im Übrigen, auch alle Pachtverträge der Mitglieder, der verschiedenen Vereine, de jure erloschen. Wahrscheinlich merkt aber niemand, was eigentlich hintergründig abgeht.
Der Kleingärtnerverband ist also dringend dazu aufgerufen seine Rechtsansprüche fordern. Einspruch gegen Kündigung! Was die Stadt macht ist erstmal zweitrangig. Hier geht es um weit mehr als in dem Artikel beschrieben.
Es ist zu hoffen, dass der Kleingärtnerverband das auf dem Schirm hat.
Solide Grundlage? Das ist eine lachhafte Beschreibung um Geld in die Stadt-Kasse zu bekommen. Wenn jetzt keine Wachsamkeit vorhanden ist, wird es teuer werden.
Gruß Andreas