03.11.2017

Noch ein Vergleich

Räumung einer Kleingartenparzelle

Vor dem Amtsgericht Kiel wurde im Verfahren
Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. 
gegen 
Nils Willert 
wegen Räumung einer Kleingartenparzelle auf der Fliegerhorstkoppel
am 06.10.2017 ein Vergleich geschlossen:

"Der Beklagte verpflichtet sich, die Kleingartenparzelle auf dem Gelände des klagenden Vereins... im ordnungsgemäßen Zustand unter Beibehaltung der Laube spätestens bis zum 30.04.2018 zu räumen und an den Kläger herauszugeben..."


Damit endet voraussichtlich ein länger anhaltender Streit.
Willert wurde bereits im Jahr 2016 aus dem Verein ausgeschlossen. Jetzt wird er auch die Kleingartenparzelle räumen müssen und ist damit kein Holtenauer Kleingärtner mehr. 




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