Räumung einer Kleingartenparzelle
Vor dem Amtsgericht Kiel wurde im VerfahrenKleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V.
gegen
Nils Willert
wegen Räumung einer Kleingartenparzelle auf der Fliegerhorstkoppel
am 06.10.2017 ein Vergleich geschlossen:
"Der Beklagte verpflichtet sich, die Kleingartenparzelle auf dem Gelände des klagenden Vereins... im ordnungsgemäßen Zustand unter Beibehaltung der Laube spätestens bis zum 30.04.2018 zu räumen und an den Kläger herauszugeben..."
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