17.11.2017

Ortsbegehung Nixenweg am 20.11.2017

Am 20.11.2017 ab 10:30 Uhr wird eine erneute Ortsbegehung auf der Nixenwegkoppel, wegen der andauernden Überflutungen, durchgeführt. Mit dabei die Stadt Kiel, der TuS Holtenau der Kreisverband der Kleingärtner sowie der Vorstand der Holtenauer Kleingärtner.



Gewerbegebiet Schießstandkoppel?

Die Kieler Nachrichten vom 16.11.2017 unter Kieler Umland:

Altenholz sucht neue Gebiete


Altenholz. Der Bauausschuss Altenholz hat sich dafür ausgesprochen, die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Ortsteil Knoop zu prüfen. Allerdings geht es nur um die kleine Lösung auf der gemeindeeigenen Fläche an der Oskar-Kusch-Straße. Dort befinden sich unter anderem Pachtgärten.

Schon in der Einwohnerfragestunde war ein mögliches Gewerbegebiet „am Kanal“ Thema. Altenholz interessiert sich neben der etwa 3,8 Hektar großen eigenen Fläche auch für das ehemalige Schießplatzgelände, das etwa 23,6 Hektar groß und derzeit an einen Landwirt verpachtet ist. Das Gelände gehört dem Bund, Altenholz hat ein Vorkaufsrecht. Ein Einwohner zeigte sich „ziemlich erschüttert“ über diese Idee: „Warum wollen sie wichtiges Grünland vernichten, ein Kleingartengelände kaputt machen?“

Bürgermeister Carlo Ehrich (SPD) erklärte, die Gemeinde habe „keinen Quadratmeter mehr an Gewerbefläche frei“. Doch Gewerbesteuer- Einnahmen könnten helfen, den Haushalt auszugleichen. Im Kleingartengelände würden einige Parzellen bewirtschaftet, andere nicht: Das Gelände ist sehr feucht.

Es sei ihm unangenehm, jetzt öffentlich über das Thema zu sprechen, nachdem es nur einmal kurz Kontakt zum Vorsitzenden gab, den er seither nicht erreicht habe. Eine Einwohnerin wies zudem darauf hin, dass das Kieler Gewerbegebiet an der Boelckestraße den Altenholzer Plänen Konkurrenz machen könnte.

Grundsätzlich, erklärte der Bauausschussvorsitzende Gerhard Hirschfeld (AWG), handele es sich insgesamt um ein „relativ problembeladenes Gebiet“. Der Bürgermeister bestätigte, dass man durch die Untere Naturschutzbehörde dafür sensibilisiert sei: Es gebe dort Naturwald, Biotope, womöglich geschützte Libellen. ker

03.11.2017

Noch ein Vergleich

Räumung einer Kleingartenparzelle

Vor dem Amtsgericht Kiel wurde im Verfahren
Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. 
gegen 
Nils Willert 
wegen Räumung einer Kleingartenparzelle auf der Fliegerhorstkoppel
am 06.10.2017 ein Vergleich geschlossen:

"Der Beklagte verpflichtet sich, die Kleingartenparzelle auf dem Gelände des klagenden Vereins... im ordnungsgemäßen Zustand unter Beibehaltung der Laube spätestens bis zum 30.04.2018 zu räumen und an den Kläger herauszugeben..."


Damit endet voraussichtlich ein länger anhaltender Streit.
Willert wurde bereits im Jahr 2016 aus dem Verein ausgeschlossen. Jetzt wird er auch die Kleingartenparzelle räumen müssen und ist damit kein Holtenauer Kleingärtner mehr. 




12.10.2017

Vergleich zugestimmt

Bei der Fortsetzung 
der außerordentlichen Mitgliederversammlung 
des Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V. 
am 11.10.2017 wurde dem Vergleich zwischen der LHStadt Kiel und den Kreisverband mit Mehrheit, gegen drei Vereine, zugestimmt. 

Damit steht einer Fortführung des Generalpachtvertrages von 2013, durch die Kieler Kleingärtner, nichts mehr im Wege.

01.10.2017

Einigung in Sicht!?

Wie auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung 
des Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V. 
am vergangenen Donnerstag mitgeteilt wurde, 
ist eine Einigung im Rechtsstreit mit der Stadt Kiel in Sicht. 

Der Generalpachtvertrag vom 19.12.2013 soll, unter zahlreichen Vertragsmodifikationen, über den 30.11.2017 hinaus fortgeführt werden. 
Die Modifikationen enthalten u. a. einen parzellenbezogenen Pachtzins 
i.H.v. 21 Cent pro qm ab 01.01.2018 auf 3 Jahre.
(Die Einzelheiten des Vergleichs zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V. vom 25.09.2017 können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.)


06.09.2017

Brandschutz und Verkehrssicherung






















Nach dem Brand einer Gartenlaube auf der Fliegerhorstkoppel
wurde der Vorstand des Vereins von der Stadt Kiel, Polizei und Feuerwehr eindringlich aufgefordert
alle Mitglieder erneut auf die Gartenordnung und die darin festgelegten Regelungen zu Feuerstätten (GO 3.8 und 3.9) und Heckenschnitt  (5.1 und 5.2) hinzuweisen. 
Sie sind aus Brandschutz- und  Verkehrssicherungsgründen  unbedingt einzuhalten.

Wer Feuerstätten betreibt muß mit einer Anzeige rechnen.

Wenn Hecken nicht auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden, wird dies kostenpflichtig (10,- bis 15,- €/per Meter ohne Entsorgung) durch die Stadt veranlasst.

Siehe hier:
Gartenordnung

Protokolle an Stadtarchiv übergeben (KN 06.09.2017)