Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
17.11.2017
Gewerbegebiet Schießstandkoppel?
Die Kieler Nachrichten vom 16.11.2017 unter Kieler Umland:
Altenholz sucht neue Gebiete
Altenholz. Der Bauausschuss Altenholz hat sich dafür ausgesprochen, die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Ortsteil Knoop zu prüfen. Allerdings geht es nur um die kleine Lösung auf der gemeindeeigenen Fläche an der Oskar-Kusch-Straße. Dort befinden sich unter anderem Pachtgärten.
Schon in der Einwohnerfragestunde war ein mögliches Gewerbegebiet „am Kanal“ Thema. Altenholz interessiert sich neben der etwa 3,8 Hektar großen eigenen Fläche auch für das ehemalige Schießplatzgelände, das etwa 23,6 Hektar groß und derzeit an einen Landwirt verpachtet ist. Das Gelände gehört dem Bund, Altenholz hat ein Vorkaufsrecht. Ein Einwohner zeigte sich „ziemlich erschüttert“ über diese Idee: „Warum wollen sie wichtiges Grünland vernichten, ein Kleingartengelände kaputt machen?“
Bürgermeister Carlo Ehrich (SPD) erklärte, die Gemeinde habe „keinen Quadratmeter mehr an Gewerbefläche frei“. Doch Gewerbesteuer- Einnahmen könnten helfen, den Haushalt auszugleichen. Im Kleingartengelände würden einige Parzellen bewirtschaftet, andere nicht: Das Gelände ist sehr feucht.
Es sei ihm unangenehm, jetzt öffentlich über das Thema zu sprechen, nachdem es nur einmal kurz Kontakt zum Vorsitzenden gab, den er seither nicht erreicht habe. Eine Einwohnerin wies zudem darauf hin, dass das Kieler Gewerbegebiet an der Boelckestraße den Altenholzer Plänen Konkurrenz machen könnte.
Grundsätzlich, erklärte der Bauausschussvorsitzende Gerhard Hirschfeld (AWG), handele es sich insgesamt um ein „relativ problembeladenes Gebiet“. Der Bürgermeister bestätigte, dass man durch die Untere Naturschutzbehörde dafür sensibilisiert sei: Es gebe dort Naturwald, Biotope, womöglich geschützte Libellen. ker
03.11.2017
Noch ein Vergleich
Räumung einer Kleingartenparzelle
Vor dem Amtsgericht Kiel wurde im VerfahrenKleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V.
gegen
Nils Willert
wegen Räumung einer Kleingartenparzelle auf der Fliegerhorstkoppel
am 06.10.2017 ein Vergleich geschlossen:
"Der Beklagte verpflichtet sich, die Kleingartenparzelle auf dem Gelände des klagenden Vereins... im ordnungsgemäßen Zustand unter Beibehaltung der Laube spätestens bis zum 30.04.2018 zu räumen und an den Kläger herauszugeben..."
12.10.2017
Vergleich zugestimmt
Bei der Fortsetzung
der außerordentlichen Mitgliederversammlung
des Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V.
am 11.10.2017 wurde dem Vergleich zwischen der LHStadt Kiel und den Kreisverband mit Mehrheit, gegen drei Vereine, zugestimmt.
Damit steht einer Fortführung des Generalpachtvertrages von 2013, durch die Kieler Kleingärtner, nichts mehr im Wege.
der außerordentlichen Mitgliederversammlung
des Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V.
am 11.10.2017 wurde dem Vergleich zwischen der LHStadt Kiel und den Kreisverband mit Mehrheit, gegen drei Vereine, zugestimmt.
Damit steht einer Fortführung des Generalpachtvertrages von 2013, durch die Kieler Kleingärtner, nichts mehr im Wege.
01.10.2017
Einigung in Sicht!?
06.09.2017
Brandschutz und Verkehrssicherung


Nach dem Brand einer Gartenlaube auf der Fliegerhorstkoppel
wurde der Vorstand des Vereins von der Stadt Kiel, Polizei und Feuerwehr eindringlich aufgefordert
alle Mitglieder erneut auf die Gartenordnung und die darin festgelegten Regelungen zu Feuerstätten (GO 3.8 und 3.9) und Heckenschnitt (5.1 und 5.2) hinzuweisen.
Sie sind aus Brandschutz- und Verkehrssicherungsgründen unbedingt einzuhalten.
Wer Feuerstätten betreibt muß mit einer Anzeige rechnen.
Wenn Hecken nicht auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden, wird dies kostenpflichtig (10,- bis 15,- €/per Meter ohne Entsorgung) durch die Stadt veranlasst.
Siehe hier:
Gartenordnung
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