20.01.2025

Das Verbrennen im Kleingartenarten nicht erlaubt!

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Näheres regelt die Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfVO) des Landes Schleswig-Holstein 
vom 11. Mai 2021.

siehe auch:

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