Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Näheres regelt die Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfVO) des Landes Schleswig-Holstein
vom 11. Mai 2021.
siehe auch:
Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.