27.06.2022

Was sagt die Gartenordnung zu Pools (Badebecken) und Öfen (Feuerstätten)?


Badebecken
Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einer Grundfläche von max. 5 qm und einer max. Füllhöhe von 0,5 m können vom Vorstand des jeweiligen Kleingärtnervereins während der Gartensaison genehmigt werden.
Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.



Betreiben und Umgang von Feuerstätten

Das Errichten und Betreiben von Feuerstätten (z. B. Öfen, Herde und Kamine) ist im Kleingarten und den sich darin befindlichen Baulichkeiten nicht statthaft.

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