Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
27.06.2022
Was sagt die Gartenordnung zu Pools (Badebecken) und Öfen (Feuerstätten)?
Badebecken
Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einer Grundfläche von max. 5 qm und einer max. Füllhöhe von 0,5 m können vom Vorstand des jeweiligen Kleingärtnervereins während der Gartensaison genehmigt werden.
Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.
Betreiben und Umgang von Feuerstätten
Das Errichten und Betreiben von Feuerstätten (z. B. Öfen, Herde und Kamine) ist im Kleingarten und den sich darin befindlichen Baulichkeiten nicht statthaft.
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