Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
28.04.2023
15.04.2023
Ruhezeiten, Trampoline und Badebecken
Ruhezeiten
Der Einzelpächter, seine Angehörigen und von ihm beauftragte Dritte haben sich jederzeit so zu verhalten, dass kein anderer und die Gemeinschaft, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, gestört werden.
Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist zu unterlassen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen.Mehr hier: Lärmschutz
Kinderlärm ist kein Lärm.
Vom 01. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten.
An Sonn- und Feiertagen gilt absolute Ruhe.Jegliche Bauarbeiten, Rasenmähen, Befahren der Gartenwege mit Kfz sowie Verbrennen sind untersagt.
Vom 01. Mai bis 30. September ist täglich eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten.
TrampolineTrampoline sind kleinere Baulichkeiten und sollten eine Grundfläche von 5 qm (Durchmesser 2,50 m) nicht überschreiten. Sie sind nach dem Sommer abzubauen (Sturmgefahr).Jegliche Haftung für die Nutzer und Schäden an Dritten liegen beim Aufsteller bzw. dem Pächter der Parzelle.
BadebeckenTransportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einer Grundfläche von max. 5 qm und einer max. Füllhöhe von 50 cm dürfen im Kleingarten zeitweilig aufgestellt werden.Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.Die Grundfläche darf bei rechteckigen Becken 2m x 2,50m und bei runden Becken einen Durchmesser von 2,50m nicht überschreiten.Größere Becken (Pools oder Schwimmbecken) sind nicht erlaubt. Sie dürfen auch nicht fest installiert sein, dann sind sie eine unzulässige Baulichkeit.Anmerkung:Kleingärtner achten auf einen sparsamen Wasserverbrauch, fangen Regenwasser auf und benutzen es zum gießen Ihrer Pflanzen.
Trampoline
Trampoline sind kleinere Baulichkeiten und sollten
eine Grundfläche von 5 qm (Durchmesser 2,50 m)
nicht überschreiten.
Sie sind nach dem Sommer abzubauen (Sturmgefahr).
Jegliche Haftung für die Nutzer und Schäden an Dritten liegen beim Aufsteller bzw. dem Pächter der Parzelle.
In diesem Sinne wünscht der Vorstand einen erholsamen Sommer!
29.03.2023
Planungsvereinbarung: "Holtenauer Knoten" und die Verbindungsstraße "Holtenau Ost"
Zu diesem Lageplan hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel folgende Erklärung abgegeben:
"In der Vereinbarung geht es ausschließlich um das Verhältnis Straßenbaulastträger Bund / Straßenbaulastträger LHK – in § 7 bzgl. des Grunderwerbs bzw. der gegenseitigen Grundstücksüberlassung. Hier geht es also nicht um das Verhältnis Vorhabenträgerin (gemäß der Vereinbarung bei dieser Gemeinschaftsmaßnahme die LHK) zu privaten Grundstückseigentümer*innen und Kleingärtner*innen. Insofern sind in dem Vereinbarungsentwurf auch keine Kleingärtner*innen benannt.
Mit diesen wird zu gegebener Zeit Kontakt aufgenommen, wenn die Planungen so weit sind, dass auch eine konkrete Betroffenheit / Inanspruchnahme von Flächen festgestellt wird. Noch ist die Planung nicht parzellenscharf, es liegt lediglich die durch den Bund bestätigte Vorplanung vor. Es folgen Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Auf Basis der Genehmigungsplanung werden dann auch konkrete Grunderwerbs- bzw. Entschädigungsverhandlungen geführt."
22.03.2023
03.03.2023
Fachberatung
Die Veranstaltungen der Fachberatung durch den Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V. finden jetzt monatlich beim:
Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V., Eekbrook 5, 24159 Kiel
statt.
Weiter Infos unter: Fachberaterveranstaltungen
Hinweis:An den Veranstaltungen können Mitglieder der Kieler Kleingärtnervereine und interessierte Bürger*innen teilnehmen.
01.03.2023
Abonnieren
Posts (Atom)




