Bei der Fortsetzung
der außerordentlichen Mitgliederversammlung
des Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V.
am 11.10.2017 wurde dem Vergleich zwischen der LHStadt Kiel und den Kreisverband mit Mehrheit, gegen drei Vereine, zugestimmt.
Damit steht einer Fortführung des Generalpachtvertrages von 2013, durch die Kieler Kleingärtner, nichts mehr im Wege.
Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
12.10.2017
01.10.2017
Einigung in Sicht!?
06.09.2017
Brandschutz und Verkehrssicherung


Nach dem Brand einer Gartenlaube auf der Fliegerhorstkoppel
wurde der Vorstand des Vereins von der Stadt Kiel, Polizei und Feuerwehr eindringlich aufgefordert
alle Mitglieder erneut auf die Gartenordnung und die darin festgelegten Regelungen zu Feuerstätten (GO 3.8 und 3.9) und Heckenschnitt (5.1 und 5.2) hinzuweisen.
Sie sind aus Brandschutz- und Verkehrssicherungsgründen unbedingt einzuhalten.
Wer Feuerstätten betreibt muß mit einer Anzeige rechnen.
Wenn Hecken nicht auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden, wird dies kostenpflichtig (10,- bis 15,- €/per Meter ohne Entsorgung) durch die Stadt veranlasst.
Siehe hier:
Gartenordnung
19.08.2017
01.08.2017
10.06.2017
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