12.10.2017

Vergleich zugestimmt

Bei der Fortsetzung 
der außerordentlichen Mitgliederversammlung 
des Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V. 
am 11.10.2017 wurde dem Vergleich zwischen der LHStadt Kiel und den Kreisverband mit Mehrheit, gegen drei Vereine, zugestimmt. 

Damit steht einer Fortführung des Generalpachtvertrages von 2013, durch die Kieler Kleingärtner, nichts mehr im Wege.

01.10.2017

Einigung in Sicht!?

Wie auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung 
des Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V. 
am vergangenen Donnerstag mitgeteilt wurde, 
ist eine Einigung im Rechtsstreit mit der Stadt Kiel in Sicht. 

Der Generalpachtvertrag vom 19.12.2013 soll, unter zahlreichen Vertragsmodifikationen, über den 30.11.2017 hinaus fortgeführt werden. 
Die Modifikationen enthalten u. a. einen parzellenbezogenen Pachtzins 
i.H.v. 21 Cent pro qm ab 01.01.2018 auf 3 Jahre.
(Die Einzelheiten des Vergleichs zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V. vom 25.09.2017 können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.)


06.09.2017

Brandschutz und Verkehrssicherung






















Nach dem Brand einer Gartenlaube auf der Fliegerhorstkoppel
wurde der Vorstand des Vereins von der Stadt Kiel, Polizei und Feuerwehr eindringlich aufgefordert
alle Mitglieder erneut auf die Gartenordnung und die darin festgelegten Regelungen zu Feuerstätten (GO 3.8 und 3.9) und Heckenschnitt  (5.1 und 5.2) hinzuweisen. 
Sie sind aus Brandschutz- und  Verkehrssicherungsgründen  unbedingt einzuhalten.

Wer Feuerstätten betreibt muß mit einer Anzeige rechnen.

Wenn Hecken nicht auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden, wird dies kostenpflichtig (10,- bis 15,- €/per Meter ohne Entsorgung) durch die Stadt veranlasst.

Siehe hier:
Gartenordnung

Protokolle an Stadtarchiv übergeben (KN 06.09.2017)