Zu diesem Lageplan hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel folgende Erklärung abgegeben:
"In der Vereinbarung geht es ausschließlich um das Verhältnis Straßenbaulastträger Bund / Straßenbaulastträger LHK – in § 7 bzgl. des Grunderwerbs bzw. der gegenseitigen Grundstücksüberlassung. Hier geht es also nicht um das Verhältnis Vorhabenträgerin (gemäß der Vereinbarung bei dieser Gemeinschaftsmaßnahme die LHK) zu privaten Grundstückseigentümer*innen und Kleingärtner*innen. Insofern sind in dem Vereinbarungsentwurf auch keine Kleingärtner*innen benannt.
Mit diesen wird zu gegebener Zeit Kontakt aufgenommen, wenn die Planungen so weit sind, dass auch eine konkrete Betroffenheit / Inanspruchnahme von Flächen festgestellt wird. Noch ist die Planung nicht parzellenscharf, es liegt lediglich die durch den Bund bestätigte Vorplanung vor. Es folgen Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Auf Basis der Genehmigungsplanung werden dann auch konkrete Grunderwerbs- bzw. Entschädigungsverhandlungen geführt."