26.03.2021

Jahresmitgliederversammlung 2021

 Liebe Gartenfreund*innen,

die Jahresmitgliederversammlung 2021
wird auf unbestimmte Zeit (evtl. im Sommer) verschoben.

Die Jahresmitgliederversammlung hat in der Regel 
in den Monaten Januar bis März stattzufinden, 
eine spätere Durchführung nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigem Grunde.

Laut § 8 der Satzung obliegt der Versammlung insbesondere:

  • die Entgegennahme des Jahresberichtes, des Kassenberichtes und des Revisionsberichtes für das abgelaufene Geschäftsjahr,
  • die Entlastung des Vorstandes, 
  • die Beschlussfassung über Beiträge, Verwertung und Anlegung des Vereinsvermögens sowie Aufnahme von Darlehen,
  • die Beschlussfassung über Erhebung von Umlagen zur Deckung außergewöhnlichen Finanzbedarfs. Die Umlagen können jährlich bis zum 3-fachen des Mitgliedsbeitrages betragen und dürfen nur der Erfüllung von Vereinszwecken dienen.
  • die Genehmigung des Haushaltsplans für das laufende Geschäftsjahr, 
  • die Wahlen des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes, der Revisoren, der Schiedsstelle, der Ausschüsse und weiterer Mitarbeiter, die Mitglieder im Verein sein müssen. Wiederwahl ist zulässig.
  • die Satzungsänderung
Die Berichte für das abgelaufene Geschäftsjahr und die Wahlen können zur Zeit, 
wegen der Corona-Auflagen, nicht durchgeführt werden.
Wichtige Beschlüsse stehen zur Zeit nicht an.
Die bisherigen Amtsinhaber bleiben vorerst kommissarisch tätig.

siehe: Vorstand

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