Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
25.04.2025
11.04.2025
26.02.2025
14.02.2025
11.02.2025
20.01.2025
Das Verbrennen im Kleingartenarten nicht erlaubt!
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Näheres regelt die Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfVO) des Landes Schleswig-Holstein
vom 11. Mai 2021.
siehe auch:
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