Der Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e. V. bietet
Pachtgärten im Gemeindebereich von Kiel-Holtenau
zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,
insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen
für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) an.
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20.01.2025
Das Verbrennen im Kleingartenarten nicht erlaubt!
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Näheres regelt die Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfVO) des Landes Schleswig-Holstein
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